Stiftungsorgane

Ein Gremium, das die Stiftung leitet, wird als ein »Organ« bezeichnet. Über die Organe wird die Stiftung gesteuert. Die Satzung der E.u.H. Bahnmüller Stiftung kennt zwei Organe, den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat. Die Vertreterinnen und Vertreter sind Kraft Amtes befugt, gewählte Mitglieder als Organverwalter und Organverwalterinnen für die Stiftung rechtlich zu vertreten. Die Mitglieder der Stiftungsorgane arbeiten ehrenamtlich. Die Ämter werden auf Zeit vergeben. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.

Stiftungsvorstand

Der Vorstand besteht zur Zeit aus vier Personen. Die Arbeit im Vorstand erfolgt über eine Aufgabenverteilung mit Schwerpunkten. Der Vorstand plant und führt Maßnahmen zur Umsetzung des Stiftungszwecks durch. Er trägt die Verantwortung für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und der Vermögenserträge. Der Vorstand ist Verantwortlich dafür, dass ein Jahresabschluss erstellt wird. Der Jahresabschluss muss den vorgaben der Satzung, sowie den Anforderungen des Stiftungsrats, des Regierungspräsidiums und des Finanzamts genügen. Der Vorstand erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan und legt diesen dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung vor. Er ist verantwortlicher Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden. Der Vorstand legt dem Stiftungsrat jährlich neben dem Jahresbericht einen Tätigkeitsbericht vor. 

Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind:

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der Stiftung. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden auf 5 Jahre gewählt. Die 10 Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich. Sie treffen sich mindestens einmal im Jahr zur Stiftungsratssitzung. Dort trägt der Vorstand den Jahresabschluss, seinen Bericht sowie die Planungen für das nächste Jahr vor. Der Stiftungsrat wählt die Mitglieder des Vorstandes und beruft die fünf Mitglieder, die nicht in den Stiftungsrat entsandt sind. Die Gemeinde Kernen oder die Kirchen haben keinen direkten Einfluss auf die Arbeit des Vorstandes der E.u.H. Bahnmüller Stiftung. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt. Im Stiftungsrat sitzen drei Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates, je eine Vertreterin und ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinden und fünf Personen, die durch ihre Tätigkeiten Kenntnisse in der Seniorenarbeit in Kernen besitzen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden in das Amt berufen.

Mitglieder im Stiftungsrat sind:

Roland Rühle (Vorsitzender), Uwe Hoffmann (stellvertretender Vorsitzender). Benannte Vertreterinnen und Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates: Frau Möhrle und Herr Ehrlich. Benannte Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen: Frau Mattes und Herr Pfarrer Maisenbacher. Frei gewählte Mitglieder: Frau Klenk, Frau Friese und Herr Lassak.